
Einräumung von Versicherungsschutz, bevor der Vertrag geschlossen ist. Versicherer und Versicherungsnehmer haben noch das Recht, den Abschluß des Vertrages abzulehnen. Schriftliche Antragsbestätigung ist keine Deckungszusage. Kommt der Vertrag nicht zustande, so muß für die Zeit der Deckungszusage ...
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